Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Der Vorstand lädt alle Mitglieder und Gäste mindestens vier Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einladen.
Der Ort und der Zeitpunkt der Hauptversammlung ändern sich regelmäßig.
Die Geschäftsstelle stellt in Rücksprache mit dem Vorstand hierfür die Themen des Tages sowie ein Rahmenprogramm zusammen.
Die Hauptversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter oder einem vom Vorstand damit beauftragten Mitglied als Versammlungsleiter eröffnet, geleitet und geschlossen.
Die Hauptversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen des Landesverbandes, soweit diese nicht auf den Länderrat delegiert sind.
Alle Mitglieder können mit ihrer Stimme aktiv an der Arbeit des Landesverbandes Teilhaben.
Der Hauptversammlung stehen insbesondere folgende Beschluss-Rechte zu:
Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Stimmvertretung ist möglich. Am Erscheinen zur Hauptversammlung verhinderte Mitglieder können ihre Stimme durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen.
• die Wahl des Vorstandsvorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, der Vorstandsmitglieder sowie des Schatzmeisters
• die Entgegennahme des Jahresberichts und des Jahresabschlusses
• die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und des Vermögenshaushalts
• die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und erforderlicher Umlagen
• die Änderung der Satzung
• die Ernennung von Ehrenmitgliedern oder Persönlichen Mitgliedern
• die Wahl der Rechnungsprüfer
• die Entscheidung über die Auflösung des Landesverbandes
Nächster Termin
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17. Mai - 18. Mai 2025
Jahreshauptversammlung 2025
Wir laden Sie herzlich zur 11. ordentlichen Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Nord am Samstag & Sonntag, den 17. & 18. Mai 2025 nach Göttingen ein.