Sie führen einen Ausbildungsbetrieb oder überlegen eine*n Auszubildende*n einzustellen? Welche Voraussetzungen Sie benötigen, wie Sie geeignete Auszubildende finden oder warum es sich lohnt auszubilden – auf dieser Seite finden sowohl bestehende als auch angehende Ausbilder*innen gebündelte Informationen.

Gerne berät die Abteilung Berufsbildung Sie auch zu individuellen Fällen.

„Seit vielen Jahren sprechen wir über die Auswirkungen des demografischen Wandels und die damit verbundenen, düsteren Szenarien im Bereich der Fachkräfteentwicklung: Nun ist der Mangel an Fachkräften überall sichtbar und beherrscht unsere Branche wie nie zuvor. Die Auswirkungen des Nicht-Ausbildens sind in allen Sparten deutlich spürbar. Deswegen ist es unerlässlich, auszubilden und damit selbstständig für qualifizierte Mitarbeiter*innen zu sorgen, um fortschrittlich sowie wettbewerbsfähig zu sein. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es nun, sich bewusst zu machen: Der Branchennachwuchs war, ist und bleibt unsere Zukunft.“

Monika Kolb | Bildungsdirektorin des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels

Wer darf ausbilden?

Welche Voraussetzungen zum Ausbilden vorliegen müssen, regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in §28. So darf in der Bundesrepublik Deutschland nur derjenige ausbilden, der persönlich und fachlich dafür geeignet ist. Was dies genau bedeutet, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Abschnitt.

Voraussetzungen für Ausbilder*innen

Voraussetzungen für Betriebe

Die Eignung der Ausbildungsstätte regelt das BBiG in §27. Dort steht, dass die Ausbildungsstätte in Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein muss. Es muss entsprechend sichergestellt werden, dass die Fähigkeiten für den zu erlernenden Ausbildungsberuf vollumfänglich vermittelt werden können. Eine weitere Voraussetzung ist das angemessene Verhältnis von Auszubildenden und Fachkräften innerhalb der Ausbildungsstätte. Nach Ermessen des Hauptausschusses des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) lautet die Empfehlung für dieses Verhältnis wie folgt:

  • 1-2 Fachkräfte > 1 Auszubildende*r
  • 3-5 Fachkräfte > 2 Auszubildende
  • 6-8 Fachkräfte > 3 Auszubildende
  • je weitere 3 Fachkräfte = ein*e weiterer*e Auszubildende*r

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer entscheidet schlussendlich, ob Ihr Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt.

Die Ausbildereignungsprüfung

Alle Informationen zur Ausbildereignungsprüfung sowie zu etwaigen Fördermöglichkeiten dieser, erhalten Sie im nachstehenden Abschnitt.

Fördermöglichkeiten

Es besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die Ausbildereignungsprüfung, über den Förderverein der Berufsbildung zu erhalten. Derzeitige Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Der Mediacampus Frankfurt bietet regelmäßig Vorbereitungslehrgänge auf die Ausbildereignungsprüfung an. Diese werden von Andreas Eiling durchgeführt. Er ist Diplom-Betriebswirt (FH) und geschäftsführender Gesellschafter der Ausbilder-Akademie GmbH. Das Seminarangebot des Mediacampus Frankfurt können Sie hier einsehen.

Die Ausbildereignungsprüfung – kurz erklärt

Rechtliche Pflichten von Ausbilder*innen

Informationen für mögliche Tarifvertragsregelungen finden Sie auf der Website Ihres zuständigen Landesverbandes bzw. bei der Regionalgeschäftsstelle NRW:

Nachstehend finden Sie einen Musterausbildungsvertrag des DIHK. Auf den Seiten 5-6 finden Sie noch einmal alle wichtigen, rechtlichen Bestimmungen.

Nachstehend finden Sie zudem die Ausbildungsordnungen, Gliederungen sowie Rahmenpläne der Berufsbilder Buchhändler*in, Medienkaufleute und Kaufleute im E-Commerce.

Pädagogische Aspekte

Die Rolle von Ausbilder*innen ist sehr vielfältig und vereint u.a. diese fachlichen und pädagogischen Aufgaben und Kompetenzen:

  • Vermittlung + Organisation der ausbildungsrelevanten Inhalte
  • Leistungsbeurteilung der Auszubildenden
  • Bezugs- und Ansprechperson
  • Coach, Vertrauensperson, Lernberater*in, Motivator*in und Mediator*in
  • Förderung der Selbst-, Sozial-, Fach- und Methodenkompetenz der Auszubildenden
  • Fach- und Führungskompetenz

"Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln."

— §1 Abs. 3 BBiG

Auszubildenden-Suche

Damit mögliche Auszubildende, Ihre Stellenanzeige sehen können, bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Platzierung dieser an:

  • Ihre Homepage
  • Ihr Schaufenster / Betriebsstätte
  • Social Media Kanäle
  • IHK-Lehrstellenbörse (kostenfrei)
  • Bundesagentur für Arbeit (kostenfrei)
  • Jobbörse des Börsenvereins (kostenfrei)

Zudem können Sie die Schulen in Ihrer Umgebung anschreiben und darum bitten, Ihre Stellenanzeige am Schwarzen Brett platzieren zu dürfen. Auch das Informieren Ihrer Stammkund*innen über etwaige Ausbildungsplätze kann zu einer Verbreitung Ihrer Anzeige beitragen.

Ausbilden lohnt sich, denn ...

Es gibt viele wichtige Gründe, die dafürsprechen, mehr Menschen auszubilden. Vor allem unter dem Gesichtspunkt neuer Anforderungen innerhalb der Branche braucht es qualifizierte Mitarbeiter*innen, um diesen gerecht zu werden. Buchhandels-, Zwischenbuchhandels- und Verlagsmitarbeiter*innen wissen am besten, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten ihre Angestellten brauchen. Daher ist es optimal, Nachwuchskräfte selbst auszubilden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ausbilder*in zu werden, sorgen Sie für eine stetige und wertvolle Weiterentwicklung von Nachwuchskräften und somit auch für den Bestand und Fortschritt der gesamten Branche.

Buchhändlerin und Inhaberin der Buchhandlungen Bollinger und Supp´s, Martina Bollinger, hat die richtigen Worte für einen Appell zum Ausbilden gefunden (siehe rechts). 

"Ich kann nur an meine Kolleg*innen appellieren: Macht die Ausbildereignungsprüfung!"

— Martina Bollinger

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